DSGVO

Die DSGVO oder Datenschutz-Grundverordnung

Im Jahr 2016 nahm die EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an, eine ihrer größten Errungenschaften der letzten Jahre. Sie ersetzt die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, die zu einer Zeit angenommen wurde, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte.

Den Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es auf Deutsch sowie auf Englisch.

Aus der DSVGO: Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Dies Verordnung hat und verbreitet immer noch Angst und Schrecken, vor allem bei Betreibern kleiner, meist privater, und mittelgrossen Internetseiten. Die großen Seiten, die von Firmen betrieben werden, befassen ganze Rechtsabteilungen damit. Es gab eine Abmahnwelle im Internet, in der findige (oder auch windige) Rechtsanwälte erine Gelddruckmaschine in der Abmahnung von exisierenden oder auch nur angeblichen Versößen gefunden zu haben glaubte.

Deswegen will ich mich hier auch mit Verweisen mit dieser Verordnung befassen und darauf hinarbeiten, dass du vor solchen Abmahnung weitestgehend sicher bist. Willst du ganz sicher sein, kannst du das nur mit Hilfe eines kundigen Rechtsanwaltes schaffen. Wenn du alle meine Hinweise beachtest, bist du aber schon auf einem guten Weg.

Zwei wichtige Punkte sind für eine Website besonders zu beachten: das sind ein vorgeschriebenes Impressum und ein Datenschutzhinweis.

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden.

Datum der Erstveröffentlichung: 27. April 2016

Erstellt von: Europäisches Parlament and Rat der Europäischen Union

Befassen wir uns zunächst mit dem Impressum. So wie an der Ladentür eines jeden Geschäfts der Name des Inhabers ausgeschrieben mit Vor- und Zuname stehen muss, muss ein Impressum Auskunft über den Betreiber geben. Und da du der Inhaber dieser Website bist, liegt es an dir, dem nachzukommen.
Natürlich möchtest du auch hier Kosten sparen. Also suche dir eine kostenlose Möglichkeit, dieses Impressum erstellen zu lassen. Ich habe dazu folgende kostenlose Möglichkeiten gefunden:

Übrigens: auch eure Facebookseite (und alle anderen Social Media Profile) braucht ein Impressum. Ich bevorzuge die Erstellung des Impressums von eRecht24. Die gleichen Anbieter erstellen auch die kostenlose Datenschutzerklärung. Damit hast Du schon wichtige Schritte zur abmahnsicheren Website getan. Impressum und Datenschutzerklärung müssen von jeder Seite aus erreichbar sein, ich habe sie deswegen für dieses Tutorial wie bei allen meinen Websites im Footer eingebunden.

WICHTIG: Hat ein Anbieter kein Impressum hinterlegt, obwohl er dazu nach dem Gesetz verpflichtet ist, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.